Wirkung
von Mineral- und Heilwässern
Bei Heilwässern verlässt man sich nicht nur auf die Jahrhunderte
alten Erfahrungen der Bädermedizin. Sie müssen amtlich zugelassen
werden und dabei ihre Wirksamkeit bezüglich Vorbeugung, Linderung
und Heilung von Krankheiten unter Beweis stellen.
Auch natürliche Mineralwässer müssen positive Wirkungen
auf den menschlichen Organismus (ernährungsphysiologische Wirkungen)
aufgrund ihres Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen
Bestandteilen im Rahmen ihrer amtlichen Anerkennung nachweisen. Der gesetzliche
Leitsatz lautet beim Heilwasser, dass es Krankheiten vorbeugt, sie lindert
oder heilt, beim Mineralwasser, dass es günstige Wirkungen auf den
menschlichen Organismus hat. Beim Leitungswasser lautet der Leitsatz,
dass es die menschliche Gesundheit nicht schädigen darf.
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